Im gestrigen Stadtrat wurde für den Zeitraum März bis Oktober 2021 ein Erlass der Sondernutzungsgebühren für städtische Außenflächen für Gewerbetreibende beschlossen, die aufgrund der Corona-Beschränkungen diese nicht nutzen konnten.
Von den Gewerbetreibenden hier auch noch die entsprechenden Beträge zu verlangen, hätte nicht nur deren kritische Situation weiter verschärft, es hätte auch eine in hohem Maße unbillige Härte dargestellt.
Wir sind deshalb sehr froh, dass der Erlass dieser Sondernutzungsgebühren, der ursprünglich auf die Gastronomiebetriebe beschränkt werden sollte, auf Initiative unseres Fraktionsvorsitzenden Alexander Raue, die AfD hatte einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, nun auch auf alle anderen Gewerbetreibenden, jedenfalls sofern sie für ihre Geschäftstätigkeit Sondernutzungsgebühren für städtische Flächen zu zahlen gehabt hätten, ausgeweitet wurde.
Einen eigenständigen Antrag mit gleicher Zielsetzung, den wir vorsorglich zur Einbringung in den Stadtrat vorbereitet hatten, konnten wir dann in der Folge für erledigt erklären.