Am 30. Oktober hat die 4. Kammer des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg beschlossen: Der Antrag des Stadtrates auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Halle – erstritten durch die AfD-Stadtratsfraktion – wird abgelehnt. Die Kosten des unnötigen Rechtsstreites trägt die Stadtkasse und somit der Steuerzahler.
Hierbei wurde rechtskräftig und unanfechtbar durch das OVG festgestellt: Die Ablehnung des Stadtrates Halle, die sachkundigen Einwohner auf Vorschlag der AfD zu benennen, war rechtswidrig. Der Stadtrat ist verpflichtet, die Mitgliedschaft der von der AfD Stadtratsfraktion vorgeschlagenen sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen festzustellen.
Von Anfang an war es offensichtlich das Ziel linksgrüner Fraktionen und ihrer Mehrheitsbeschaffer, unsere konstruktive Mitarbeit in den Ausschüssen des Stadtrates zu behindern und einzuschränken.
Es wurde durch diese selbsternannten Gralswächter der Demokratie fortwährend hartnäckig und böswillig gegen klare und elementare demokratische Prinzipien der Spiegelbildlichkeit bei der Besetzung der Ausschüsse und somit der Chancengleichheit verstoßen. Man scheut den demokratischen Wettstreit. Zu groß ist offensichtlich die Angst, die AfD könnte die Hallenser mit ihren auf Sicherheit, Wohlstand und Stabilität ausgerichteten Konzepten überzeugen.
Zur Vermeidung eines fairen politischen Wettbewerbs wird uns durch linksgrüne Ideologen und ihre Unterstützer nun schon seit mehr als 4 Jahren die Unterstützung in den Ausschüssen durch sachkundige Einwohner verwehrt.
Zur Rechtfertigung machte man trotz anderslautendem Vortrag durch das städtische Rechtsamt geltend, die Rechtslage sei uneindeutig und ließe einen Eingriff in das Berufungsrecht der AfD- Fraktion zu.
Diesem Ansinnen hat das OVG Magdeburg nun endlich einen Riegel vorgeschoben. Dieser Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Derzeit wendet sich die AfD-Stadtratsfraktion, Rechtsschutz geltend machend, mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Halle, die Mitgliedschaft eines von ihr benannten sachkundigen Einwohners gerichtlich feststellen zu lassen.
Unser weiteres Vorgehen stimmen wir derzeit mit unserem Rechtsbeistand ab.