Nachdem der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen hat dem islamischen Kulturzentrum zusätzliche Flächen zu veräußern, hat die AfD Stadtratsfraktion Halle nun einen Dringlichkeitsantrag für den kommenden Stadtrat gestellt.
Mit einer Ansichziehung der Entscheidung gemäß § 46 Abs. 2 KVG LSA soll eine transparente öffentliche Behandlung des Vorhabens erreicht werden.
Der angestrebte Verkauf wurde hinter verschlossenen Türen, abseits der Aufmerksamkeit der Stadtgesellschaft, vorbereitet und eingefädelt und sollte ohne eine vorgelagerte Debatte mit den betroffenen Bürgern und Anliegern im nicht öffentlichen Teil des Finanzausschusses kurzfristig durchgestimmt werden.
Gerade ein so sensibles Thema, wie derGrundstücksverkauf für den Erweiterungsbau desislamischen Kulturzentrums darf aber nicht über die Köpfe der Neustädter Bürger hinweg entschieden werden. Vielmehr haben die Stadtverwaltung und der Stadtrat die Aufgabe vorweg alle Argumente, Alternativen und Anwohnerbelange anzuhören und danach verantwortungsvoll abzuwägen.
Ein solcher gesellschaftlicher Meinungsbildungs- und Abwägungsprozess ist nicht im Rahmen einer Finanzausschusssitzung möglich, sondern braucht ein mehrstufiges öffentliches Verfahren mit Bürgerbeteiligung.
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei dem sogenannten „Erweiterungsbau“ um nichts anderes als um eine Tarnbezeichnung für die Errichtung einer großen Moschee in Halle-Neustadt, die wir als AfD-Fraktion ablehnen.
Aufgrund der herausragenden kommunalpolitischen Bedeutung beantragt die AfD- Stadtratsfraktion, dass die Entscheidung aus dem nicht- öffentlichen Teil des Finanzausschusses in den Stadtrat überführt wird und dieser die Beschlussfassung über den Sachverhalt an sich zieht.