Am 04. August hat das Verwaltungsgericht Halle festgestellt, dass die Ablehnung der Sachkundigen Einwohner der AfD- Stadtratsfraktion Halle (Saale) durch den Stadtrat im Dezember 2019 rechtswidrig war, erst heute erreichte das Urteil unsere Fraktion. Dem Stadtrat steht nicht das Recht zu die Sachkundigen Einwohner einzelner Fraktionen aus eigenem Gutdünken abzulehnen. Eine Gesinnungsprüfung ist nicht Teil des bestätigenden Beschlusses des Stadtrates. Vielmehr stellt die Abstimmung im Stadtrat nur eine Feststellung dar, dass die vorgeschlagenen Personen Einwohner von Halle und sachkundig sind. Die Sachkundeprüfung wurde bei keinem der Vorschläge der anderen Fraktionen vorgenommen, so auch nicht bei der AfD- Stadtratsfraktion.
Von Beginn an war es das Ziel der linksgrünen Fraktionen und ihrer Mehrheitsbeschaffer die Möglichkeiten der AfD in den Ratsausschüssen klein zu halten. Dass dies gegen elementare Prinzipien der Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit verstieß hat man trotz Kenntnis darüber, der eigenen ideologischen Grundhaltung willkürlich untergeordnet. Wer gesetzliche Regelungen und rechtsstaatliche Werte zum eigenen Vorteil so missachtet und mit sogenannten demokratischen Mehrheiten Unrecht durchpeitscht, kann sich auch nicht zum Verteidiger eben dieser demokratischen Werte erklären. Gut, dass das Gericht hier die Hürde für zukünftige Verstöße dieser Art hoch angelegt hat.
Schlimm genug, dass wir als Fraktion erst den mühsamen Weg über das Verwaltungsgericht gehen mussten und daher seit vier Jahren, ohne Unterstützung durch Sachkundige Einwohner, in unserer Ausschussarbeit eingeschränkt sind. Diese Ungleichbehandlung muss nun ein Ende haben. Wir fordern die anderen Fraktionen des Stadtrates dazu auf dieses nun gerichtlich festgestellte Unrecht nicht weiter mitzutragen und unsere Sachkundigen Einwohner zukünftig nicht mehr zu blockieren.
Durch die Feststellung des Gerichtes ist nun eindeutig klargeworden, dass der Stadtrat mit der damaligen Ablehnung wieder einmal gegen geltendes Recht verstoßen hat und dringend zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehren muss.
Es bleibt zu hoffen, dass der Stadtrat bei zukünftigen Abstimmungen die sachlichen Komponenten unserer Anträge stärker gewichtet als eigene ideologische Befindlichkeiten.
Dieser Beitrag wurde urlaubsbedingt leider etwas später veröffentlicht.