Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) soll die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auffordern, eine Regelung analog der 2021 geänderten „Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen, die die Eintreibung von Rundfunkgebühren unmittelbar durch den MDR vorsieht.
Verschiedene Medien wie Focus und Bild berichteten, dass die Stadt Hürth in NRW als erste Stadt davon Gebrauch macht, dass Pfändungen bei Schuldnern von Rundfunkbeiträgen durch den WDR selbst betrieben werden müssen. Möglich macht dies die Änderung der „Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes“ aus dem Jahr 2021. In Sachsen-Anhalt fehlt eine solche landesgesetzliche Regelung bisher.
Die Stadt Halle befindet sich, aufgrund seiner erheblichen Verschuldung, in der Haushaltskonsolidierung. Ein nicht unerheblicher Grund für diese Misere liegt in den der Stadt Halle übertragenen Aufgaben, für die sie keine auskömmliche finanzielle Kompensation vom Land erhält.
Dies ist auch hier der Fall. Auf unserer Anfrage aus dem Jahr 2019 antwortete die Stadt, dass sie bis Februar 2018 eine Fallpauschale in Höhe von 20 Euro erhielt, die dann, immer noch nicht kostendeckend, auf 30 Euro angehoben wurde.
Daraus ergab sich für den angefragten Zeitraum eine durchschnittliche Einnahme je Fall in Höhe von 34,65 Euro. Dem gegenüber standen hier durchschnittliche Kosten in Höhe von 71,60 was in der Summe allein im Zeitraum 2015 bis 2018 ein rechnerisches Defizit für die Stadt Halle in Höhe 864.510,80 Euro ausmacht. Ein erheblicher Betrag, den man anderweitig hätte verwenden können.
Dieser Zustand ist für die hochverschuldeten Kommunen in Sachsen-Anhalt und damit auch für die Stadt Halle nicht hinnehmbar. Das Land Nordrhein-Westfalen hat vorgemacht, wie man landesseitig erfolgreich Regelungen zur Abhilfe schafft. Der Stadtrat sollte sich hier dafür einsetzen, dass an dieser Stelle die systematische Überforderung beendet wird. Dies ist Ziel unseres Antrags.