Im Januar wurde die neue Baumschutzsatzung beschlossen. Die AfD-Stadtratsfraktion versuchte vergeblich mit Hilfe von zwei Änderungsanträgen das Schlimmste zu verhindern. Beantragt hatte unsere Fraktion, dass Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. kleine Wochenendgrundstücke von den Regelungen ausgenommen sein sollen.
Hintergrund ist die Verpflichtung zu umfangreichen kostenintensiven Ersatzpflanzungen und gebührenbewährten bürokratischen Genehmigungspflichten für einzelne Fällungen. Maximal hinnehmbar wären Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1:1 gewesen, nicht jedoch zusätzliche Pflanzungen im Stadtgebiet auf Kosten o.g. Grundstücksbesitzer, die bei größeren Bäumen weit über das Verhältnis 1:1 hinausgehen.
Aufgrund rotgrüner Mehrheiten stehen ab sofort auch schnell wachsende Nadelbäume ab einem Stammumfang von 40 cm unter Schutz. Droht der Flachwurzler im Sturm aufs Eigenheim zu stürzen, so ist das aus Sicht der Verwaltung noch lange kein Grund, präventiv eine Fällgenehmigung zu erteilen. Für Personen- und Sachschäden haftet die Stadt Halle ja nicht.
Bei Allergien der Bewohner müssen Eigenheimbesitzer genauso für eine Fällgenehmigung kämpfen, wie wenn die Verschattung des Grundstücks und fehlendes Tageslicht im Gebäude zur Belastung werden. Auch diese Argumente interessierten in der Debatte nicht.
Insgesamt wird hier von behördlicher Seite erheblich in die Entscheidungsfreiheit des Bürgers, wie er über sein Eigentum verfügen möchte, eingegriffen. Dies widerspricht unserem Verständnis von persönlicher Freiheit.
Bei entsprechend veränderten Mehrheitsverhältnissen nach der nächsten Kommunalwahl werden wir uns dafür einsetzen, diese unnötigen zusätzlichen Belastungen für die Bürger rückgängig zu machen.