Der Vorsitzende der AfD-Stadtratsfraktion, Alexander Raue, fordert in einem auf dubisthalle.de veröffentlichten Interview die Bundes- und Landesregierung auf, ausschließlich Maßnahmen zu veranlassen, die mit einer am Infektionsgeschehen orientierten Faktenlage belegt werden können.
Er beklagt an dieser Stelle einmal mehr:
„Wieder trifft man die Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe des Landes, ohne den Nachweis zu erbringen, dass die Betriebe einen relevanten, zuweisbaren Anteil am Infektionsgeschehen haben. Diese unverhältnismäßige Entscheidung ist unverzüglich zu revidieren“, meint Alexander Raue (AfD). „Die Bundes- und Landesentscheidungen mit verordneten Betriebsschließungen haben das Gast- und Beherbergungsgewerbe in die größte Krise seiner Geschichte getrieben. Viele Unternehmer stehen vor den Scherben ihres teils jahrzehntelangen, aufopferungsvollen Engagements. Der erste coronabedingte Lockdown hat bei den Veranstaltern und im Hotel- und Gastgewerbe zu einem Umsatzverlust von teils 90 Prozent geführt. Kaum eine andere Branche ist so stark betroffen. Mit dem neuerlich angeordneten Lockdown ab dem 2. November 2020 wird das Gastgewerbe zum Bauernopfer der Pandemiepolitik gemacht. Viele Kleinunternehmer werden ihre Hotel- oder Restaurantbetriebe aufgeben oder notverkaufen müssen. Das Lebenswerk wird zerstört. Alle Mühen um eine Wiederbelebung des Geschäftes, unter Einhaltung von qualifizierten und wirksamen Hygienekonzepten, werden somit konterkariert und die Beschäftigten in die Armutsfalle getrieben. Denn Grundsicherung und Kurzarbeitergeld können einen Vollerwerb nicht ersetzen. Die Weigerung von Land und Bund, ein spezielles, ausreichend dimensioniertes Hilfspaket auch für Klein- und Solo-Selbstständige zu schnüren, welches Krankenversicherung, Wohn- und Lebenshaltungskosten in angemessener Weise berücksichtigt, ist unverständlich und muss aufgegeben werden. Eine Neuauflage der Corona-Soforthilfe für Unternehmen ist zudem notwendig, sollten die Beschlüsse unverändert durchgesetzt werden.“