Am 16.Februar fand die Sondersitzung zur Jugendkriminalität in Halle statt. Einleitend wurden die relevanten Erkenntnisse der Kriminalitätsstatistik durch die Leiterin der Polizeiinspektion Halle, Annett Wernicke, vorgetragen. Es seien 434 entsprechende Delikte erfasst, 203 Tatverdächtige bekannt. Migrationshintergrund wäre bei nur 67 Tatverdächtigen dokumentiert.
Auf dieser Feststellung beharrte man auch auf Nachfrage.
Das verwundert! Denn nicht nur der Direktor des Christian-Wolff-Gymnasiums, Andreas Slowig, sagte bei seinem Vortrag, dass „gefühlt“ 100% der Täter im Umfeld seiner Schule Migrationshintergrund hätten. Auch Hans Goldbaum von der der Fach- und Beratungsstelle für Gewalt- und Radikalisierungsprävention betonte, dass ein wesentliches Problem in der Präventionsarbeit, die Streichung der Mittel für die Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache sei.
Dies wurde in der Sitzung dann wiederholt von verschiedenen „Experten“ beklagt.
Der Zuhörer stellt sich verwundert die Frage, weshalb denn die Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache präventiv die grassierende Jugendgewalt zurückdrängen helfen soll, wenn doch, wie behauptet, der größte Teil der Täter Deutsche ohne Migrationshintergrund sind?
Dies lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, wird hier statistisch unsauber erfasst. So gelangt man leider nicht an die notwendigen Schlussfolgerungen und die Problemlösungen sind in der Folge nicht zielgerichtet.
Eine wichtige Erkenntnis wäre aus unserer Sicht, bei sauberer statistischer Erfassung, umgehend klar: Sofortiger Stopp des weiteren Zuzugs von Asylsuchenden in Halle. Die Ansiedlung in bereits vorhandene soziale Brennpunkte ist unverantwortlich und die Möglichkeiten der Integration mehr als ausgereizt.
Die Zustandsbeschreibung der Leiterin der Gemeinschaftsschule Kastanienallee, Beatrice Worm, unterstrich diese Erkenntnis mehr als deutlich. Von 532 Kindern sind dort nur 109 deutsche Muttersprachler. Importierte kulturelle, religiöse und ethnische Konflikte trügen ihr Übriges zur unguten Gemengelage bei.
Halle, ist deutlich erkennbar überfordert!
Wir fordern deshalb einen sofortigen, auf 4 Jahre befristeten, Zuzugsstopp gemäß § 12a Abs. 4 und 9 Aufenthaltsgesetz!
Unseren Antrag, lehnte der Stadtrat am 28.04.21 leider ab!