Gestern war ein finsterer Tag fĂŒr Deutschland. Trotz hingebungsvoller Proteste der BĂŒrger gegen das neue ErmĂ€chtigungsgesetz, haben 413 Abgeordnete mit Ja und nur 235 mit Nein gestimmt, bei 8 Enthaltungen. 52 Abgeordnete haben nicht abgestimmt.

Zur ErlÀuterung, wie sich das Problem mit diesem Gesetz darstellt:

Dieses Gesetz wird nicht umsonst von seinen Kritikern als ErmĂ€chtigungsgesetz bezeichnet. Es ermöglicht der Regierung jederzeit durch eine reelle oder eine vorgeschobene gesundheitliche Gefahrenlage, durch eine Mehrheit im Bundestag, die die Regierung ja schon von Haus aus hat, die BĂŒrger ihrer Grundrechte zu berauben: AusgangsbeschrĂ€nkungen, ein Ende der FreizĂŒgigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, usw. (siehe §28a Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung).

Abstimmungsergebnis vom 18.11.2020 zum so genannten Infektionsschutzgesetz     (Quelle: www.bundestag.de)Ein Staat, dessen fĂŒhrende Politiker, ihnen nicht genehme Demonstrationen und entsprechende positive Entscheidungen des Verwaltungs- und des Oberverwaltungsgerichts, massiv angreifen, handelt nicht verantwortlich. Mithilfe der unterstellten Versammlungsbehörden werden erst Auflagen definiert, ihre ErfĂŒllbarkeit wĂ€hrend der Versammlung wird aber, beispielsweise durch das Zusammentreiben der Teilnehmer und der damit einhergehenden Verknappung der AbstĂ€nde, sabotiert. Abstandsregeln können so nicht eingehalten werden. Daraufhin lĂ€sst man die Versammlung durch die unterstellte Polizei, sich mit dem Vorwurf der Nichteinhaltung der Auflagen rechtfertigend, auflösen.

Einer solchen politischen FĂŒhrung, deren moralische IntegritĂ€t derart niedrig angesiedelt und dem eigenen Machterhalt unterstellt ist, darf man derartige, zum Machtmissbrauch einladende Instrumente, keinesfalls in die Hand geben. Zu groß ist die Gefahr, dass man abends noch in einer Form von Demokratie einschlĂ€ft, um morgens bereits in einer Diktatur zu erwachen. 1933 mahnt uns.

„ErmĂ€chtigungsgesetz 2020“ mehrheitlich durch Altparteien beschlossen

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