Am Samstag, den 04.04.2020 kam es in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber von Sachsen-Anhalt, der ZASt in Halberstadt, zu einem Aufstand unter den Bewohnern, da bei einigen die Quarantäne und die damit verbundenen Einschränkungen, welche wir derzeit alle zu erdulden haben, offenbar auf wenig Verständnis stießen. Dabei kam es zu Gewaltausbrüchen zwischen Bewohnern und Sicherheitsleuten, die ein Bruch der Quarantänevorschriften unbedingt verhindern mussten.

„Eine Gruppe von Flüchtlingen“, so heißt es in einem Onlineartikel der Bild, habe sich unter anderem „über das Essen beschwert.” Ferner „kündigte das Landesverwaltungsamt eine verbesserte Versorgung mit Essen und Hygieneartikeln an. Oberste Priorität habe die medizinische Sicherheit der Bewohner, sagte Sprecherin Denise Vopel. Zudem sollen für die Bewohner Telefonkarten besorgt und die Internet-Anbindung verbessert werden.“ (Quelle: https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/halberstadt- tumulte-in-asylheim-schwangere-in-klinik-69864738.bild.html)

Man bemüht sich seitens der Landesregierung bereits sehr darum, die aufgeheizten Gemüter zu besänftigen. Davon abgesehen, dass bei der Internetversorgung Deutschland generell, relativ weit hinten liegt, wurde hier einmal mehr der Dreistigkeit und der Unangepasstheit nachgegeben.

Wie soll Integration funktionieren, wenn der deutsche Staat statt Stärke zu zeigen, vor der Gewalt junger Migranten einknickt und sie sofort mit Extrabehandlung belohnt?

Die linksradikale „Interventionistische Linke (IL)“ klebte in der Nacht von Sonntag zu Montag Flyer an verschiedene Parteibüros sowie den Ratshof, auf denen Forderungen bezüglich der ZASt Halberstadt zu lesen waren. Nebenbei sei erwähnt, dass weder die Verwaltung, noch der Stadtrat von Halle Einfluss auf die Entscheidungen in Halberstadt hat. (Quelle: https://dubisthalle.de/parteibueros-und-ratshof-beklebt-schliessung-der-zast-in-halberstadt-gefordert)

Auf den Flyern wird z. B. die „dezentrale Unterbringung von Geflüchteten” verlangt. Sie müssten sich, so heißt es weiter, „ihren Wohnort frei wählen können.“ Die in diesen Einrichtungen lebenden Bewohner haben aber zumeist keinen Asylgrund. Dies muss erst in einem Asylverfahren festgestellt werden. Solange müssen sie in Einrichtungen wie der ZASt in Halberstadt untergebracht werden. Auch, um eventuell Terroristen oder gefährliche Kriminelle feststellen zu können, gegen die zum Beispiel ein internationaler Haftbefehl vorliegt. Solange- so sieht es das Gesetz vor, haben die dort Wohnenden logischerweise nicht das Recht, sich ihren Wohnort frei zu wählen.

Nebst dieser Forderung wird ebenfalls der Zugang zum vom Kassenbeitragszahler finanzierten Gesundheitssystem gefordert, ebenso wie die „Sicherstellung von finanziellen Mitteln“. Eine Grundversorgung ist nach internationalem Recht geregelt und das ist auch gut so. Nach deutschem Recht und rational auch nachvollziehbar, besteht für die Einwanderer aber auch weder ein Anrecht auf Teilhabe an unserem Sozial- noch an unserem Gesundheitssystem, solange der Aufenthaltsgrund noch nicht klar ist.

Aber was interessiert es Linksextreme und Autonome, was das Gesetz vorsieht? Fordern kann man schließlich viel und wie man dieser Tage lernt, wenn man es nur laut und gewaltvoll genug macht, besteht in Deutschland- zumindest für bestimmte Klientelgruppen stets gute Aussicht auf Erfolg.

Migranten in Deutschland – Fordern, fordern, fordern – Maßlosigkeit und Gewalt!

This website uses cookies. By continuing to use this site, you accept our use of cookies.