Die Linken behaupten ständig, dass in Halle marodierende Bündnis „Halle gegen Rechts“ stehe für ein zivilbürgerliches Engagement.
Diese Behauptung ist äußerst gewagt, ist doch die Linke Landtagsabgeordnete H. Quade Mitbegründerin dieses sogenannten Bündnisses. (https://www.dielinke-fraktion-lsa.de/fraktion/abgeordnete/henriette-quade/)
Die Landtagsabgeordnete Quade beschäftigt wiederum einen Valentin Hacken. Dieser ist Sprecher dieses sogenannten Bündnisses und außerdem nach eigenen Angaben seines Twitterprofils Mitglied und Anhänger der durch den Verfassungsschutz beobachteten Antifa. (https://twitter.com/valentinhacken_?lang=de)
Wenn man von diesen personellen Überschneidungen Kenntnis hat, kann man wohl nur zu dem Schluss kommen, dass es sich hier nicht um zivilgesellschaftliches Engagement des durchschnittlichen engagierten Bürgers geht, sondern dass hier unter dem Deckmantel zivilgesellschaftlichen Engagements die Bevölkerung über die politische Stimmungslage im Land getäuscht werden soll.
Als wäre dies nicht schon verwerflich genug, ruft nun dieses sogenannte Bündnis gegen Rechts regelmäßig dazu auf, Veranstaltungen des direkten politischen Gegners zu stören mit dem Ziel, die Oppositionsarbeit der AfD extrem zu behindern und wann immer dies möglich ist, diese unmöglich zu machen.
Man hat dabei auch keine Skrupel, die von der Verfassung eindeutig als Schutzgüter der freiheitlich demokratischen Grundordnung definierten Rechte der politischen Mitbewerber anzugreifen. So forderte „Halle gegen Rechts“ das Mercure Hotel in Peißen dazu auf, der AfD keine Räume zur Durchführung eines Parteikonvents zur Verfügung zu stellen, welcher am Wochenende 20./21.06.2020 dort stattfinden sollte.
Dazu muss man wissen, dass ein Parteikonvent hier das höchste beschließende Organ der Partei zwischen den Parteitagen ist und mit diesem Aufruf verfassungswidrig in die Rechte der Oppositionspartei AfD, also einem direkten politischen Mitbewerber, eingegriffen wird. In den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und des Landes Sachsen Anhalt in den §§ 4 und 5 sind jeweils die Schutzgüter unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung definiert und dazu gehört insbesondere auch das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition.
Am 17.06.20 rief also das Bündnis „Halle gegen Rechts“ dazu auf der AfD die Räume zu verweigern. (https://dubisthalle.de/mercure-hotel-soll-afd-rauswerfen)
Hier wird der politische Konkurrent dann zusätzlich auch noch unsäglich diffamiert.
Nachdruck wurde dieser Forderung anschließend von bisher unbekannter Seite dadurch verliehen, dass in der Nacht vom 17.06. zum 18.06.20 ein Anschlag auf das Hotel verübt wurde.
(Quelle: https://www.mz-web.de/halle-saale/attacken-auf-gebaeude-mutmasslich-links-kriminelle-werfen-steine-und-gefaerbte-eier-36874798#)
Man kann nicht deutlich genug betonen, die Behinderung der Oppositionsarbeit stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar, wird hier doch die parlamentarische Opposition in der Ausübung ihrer politischen Tätigkeit massiv behindert. Wer so handelt stellt sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Die mutmaßlichen Täter dieses Anschlages wurden gestellt, nun wird durch die Behörden ermittelt. Sollte sich bei diesen Ermittlungen herausstellen, dass diese Täter in Verbindung zu Valentin Hacken stehen, so muss das Bündnis „Halle gegen Rechts“ daraus Konsequenzen ziehen. Möchte es seinem eigenen Anspruch genügen, so muss es sich Personal aus der gesellschaftlichen Mitte an seine Spitze stellen.
Die hier auf der Hand liegenden personellen Überschneidungen genügen diesem Anspruch jedenfalls nicht. Hier wird eindeutig zum eigenen Nutzen agiert. Ein Nutzen, der nicht zivilgesellschaftliche Normenkontrolle sondern die Verzerrung des politischen Wettbewerbs für den eigenen Vorteil zum Ziel hat.
So kann es für „Halle gegen Rechts“ nur bedeuten, dass Valentin Hacken als Sprecher des angeblich gewaltfreien zivilgesellschaftlichen Bündnisses nicht tragbar wäre.
In diesem Zusammenhang ist natürlich ebenfalls zu prüfen, ob es Verbindungen des Valentin Hacken in die gewaltbereite Antifa-Szene gibt und inwieweit diese hier eine Rolle bei dem Überfall auf das Mercure Hotel spielten.
Die Verpflichtung des Bündnisses „Halle gegen Rechts“ zu friedlichem Protest ist nur dann glaubwürdig, wenn deren Akteure sich konsequent und glaubwürdig von jeglicher Gewalt distanzieren. Als Sympathisant der Antifa lässt Valentin Hacken, der Sprecher des Bündnisses „Halle gegen Rechts“, diese klare Abgrenzung vermissen. Die Kausalität der Ereignisse spricht eine deutliche Sprache, wie dieses Beispiel linker Gewalt verdeutlicht: https://www.antifa-berlin.info/news/1574-wer-die-afd-bewirtet-muss-mit-glasbruch-rechnen
Sich hier anschließend ahnungslos zu geben, wie Herr Hacken es tut, ist unglaubwürdig und wird ihm im Zweifel nichts nutzen.
Das Bündnis „Halle gegen Rechts“ entscheidet selbst über seine Glaubwürdigkeit. Vorläufig sollte sich jeder intensiv mit der Frage beschäftigen: Ist „Halle gegen Rechts“ eine Vorfeldorganisation der Linken?