Angela Merkels „Wir schaffen das“ sorgte mit dafür, dass sich viele Wirtschaftsmigranten spätestens seit 2015 bemüßigt fühlten sich von Schleusern nach Europa bringen zu lassen. Ersatzweise ließ man sich auch mit seeuntauglichen Booten ins Mittelmeer schleppen um dort von privaten deutschen Seenotrettern „gerettet“ und nach Europa verbracht zu werden.
Nun steht mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, dass einer dieser Migranten am 04. Oktober in Dresden zwei Männer aus NRW mit einem Messer angegriffen hat. Einer der Männer verstarb im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der Tatverdächtige ist ein 20-jähriger Syrer, der erst am 29.09., also fünf Tage zuvor, aus der Haft entlassen worden war, nachdem er im November 2018 als Anwerber für eine islamistische Organisation und wegen der Vorbereitung mehrerer staatsgefährdender Gewalttaten, also aufgrund von Anschlagsvorbereitungen verurteilt worden war. Wegen Angriffs auf Beamte in der Haft wurde seine Gesamtstrafe auf zwei Jahre und neun Monate erhöht. Statt der verhängten 33 Monate, musste er also nur etwa 22 Monate in Haft verbüßen. Hierzu heißt es in Paragraph 57 STGB: „Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. Zwei Drittel der verhängten Strafe […] verbüßt sind, 2. dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, […].“. Das Gericht hat hier also einfach standartmäßig die 2/3- Regelung angewendet und dabei völlig außer Acht gelassen, dass der Mann von seinem extremistischen Gedankengut in keiner Weise abgerückt war und, wie sich ja auf grausame Weise offenbarte, weiter seinen Anschlagsgedanken anhing.
Dass ein, lange Jahre als islamistischer Gefährder bekannter, junger Mann, der obendrein noch unter Führungsaufsicht stand, nur kurz nach seiner Haftentlassung in aller Ruhe zwei Touristen angreifen konnte, bisher immer nach Jugendstrafrecht bestraft wurde, obwohl das Gesetz die Strafmündigkeit bei offensichtlicher geistiger Reife bereits für 18- jährige vorsieht, ist ein Skandal. Der Mann hat offensichtlich im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte Gewalttaten vorbereitet und begangen und kann daher durchaus die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen. Die meisten islamischen Länder würden solche Täter zum Tode verurteilen. Dies kann natürlich nicht unser Anspruch sein, aber den Respekt vor dem Rechtsstaat lernen dort geprägte Menschen nur wenn ihre Taten endlich einmal ernsthafte Konsequenzen für sie haben. Dazu muss der Staat erst wieder die Kontrolle zurückerlangen. Es kann nicht sein, dass immer mehr Menschen aus islamischen Ländern geholt werden, während die Polizei bereits jetzt nicht in der Lage dazu ist, die sich aktuell im Land befindlichen islamistischen Gefährder ausreichend zu überwachen! Oberstes Ziel muss der Schutz der Bürger sein.
Der ermordete Tourist war aufgrund der Einheitsfeierlichkeiten aus NRW nach Dresden gereist. Die dort gefeierte Einheit des deutschen Volkes kann nur gelebt werden, wenn die Justiz endlich einmal auf die Warnungen der AfD hören würde und extremistische Straftäter nicht länger mit der ideologisch gefärbten Kneifzange des Jugendstrafrechts anfasst. Der hier offenbarte Kontrollverlust ist für uns, die AfD, nicht länger hinnehmbar.