Einen weitere Anfrage der AfD-Fraktion an die Verwaltung beschäftigte sich mit den sogenannten Barbier-Salons, die in den letzten Jahren in Halle zahlreich entstanden sind.
Wir wollten wissen, inwieweit dort Kontrollen durchgeführt werden und die Inhaber sich an unsere Regel hinsichtlich Meisterzwang und Mindestlohn auch halten.
Aufgrund der Antworten ergaben sich interessante Erkenntnisse für uns. Zahlreiche dieser Barbier-Salons sind derzeit am Markt tätig entweder mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 7 HWO oder § 8 Abs. 1 und 2. Durchschnittlich 7 Kontrollen werden monatlich bei diesen Gewerbetreibenden durchgeführt. Immer wieder wurden dabei auch Verstöße gegen die geltenden Gesetze festgestellt. Inwieweit die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Mindestlohns eingehalten werden, konnten wir nicht abschließen ergründen.
Unsere einheimischen Friseurbetriebe, teilweise alteingesessen, können sich darauf verlassen, dass die AfD weiterhin peinlich darauf achten wird, dass hier nicht neu ankommenden Mitbewerbern Wettbewerbsvorteile zu Lasten unserer gesetzestreuen und fair die Bestimmungen des Mindestlohns einhaltenden Betrieben gewährt werden, bekräftigte Alexander Raue in seinem Statement im Stadtrat im Januar.