Offener Brief der AfD-Stadtratsfraktion

an den Oberbürgermeister der Stadt Halle/Saale, zur Umsetzung dringend erforderlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

 

Sehr geehrter Herr Dr. Bernd Wiegand,

seit dem Ausbruch der neuartigen Atemwegserkrankung COVID-19, ausgelöst durch das Coronavirus SARS-CoV-2, im chinesischem Wuhan im Dezember 2019 und dem Übergreifen auf Italien im Februar 2020, hält das Corona-Virus nun auch seit März die Stadt Halle fest im Griff.

Mit Erschrecken nehmen wir die rasche Ausbreitung der Pandemie und die anschwellende Zahl an Opfern wahr. Unsere Hoffnung auf vollständige Genesung ist bei den Erkrankten, unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme bei den Familien der Verstorbenen.

Unser Dank gilt all jenen, die im unermüdlichen Einsatze gegen das Virus oder für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Versorgung aller Bürger täglich ihre eigene Gesundheit riskieren.

Viele Wochen lang haben Bundes- und Landesregierung, aber auch das Robert-Koch-Institut in Kenntnis der tatsächlichen Gefahr, die Situation klein geredet, ohne zum Schutz der Bevölkerung schnell und umfassend zu reagieren.

In den Medien wurden die Anstrengungen der Chinesen belächelt, allgemein wurde kommuniziert, dass ein Mundschutz wirkungslos und man in Deutschland bestens vorbereitet sei.

Dies hätte auch so sein müssen, denn bereits in dem Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz vom 03.01.2013 (Bundestagsdrucksache 17/12051), wurde ein Szenario beschrieben, welches als Blaupause der nun eingetretenen Pandemie hätte dienen können und im Ergebnis 7,5 Mio. Tote allein in Deutschland prognostizierte.

Daraufhin fanden in den Gremien des Bundestages und der Bundesregierung Fachdiskussionen mit dem Ergebnis statt, dass sich nicht die Frage stellt, ob ein ähnliches Szenario Realität werden kann, sondern wann dies geschehen werde.

Doch gehandelt wurde nicht. Dabei wäre es die Pflicht der Regierung gewesen entsprechende Schutzausrüstung und Beatmungstechnik einzulagern.

Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage weshalb nicht ein Notfallplan für verschiedene Verläufe erarbeitet wurde, welcher tiefgründig sowohl die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen durchprüft, als auch detaillierte Anweisungen, welche über eine schlichte Isolierung von Infizierten hinausgeht, erarbeitet.

In der Stadt Halle haben Sie, als Oberbürgermeister, frühzeitig die tatsächliche Gefahr erkannt und mit Ihren eingeleiteten Maßnahmen offenbar auch Landes- und Bundesregierung in Handlungszwang versetzt.

Trotz der seit 17. März 2020 geltenden umfassenden Einschränkungen in der Wirtschaft und im öffentlichen Leben sowie weiter anpassender Maßnahmen, bleiben viele Einzelprobleme bestehen, welche jetzt beherzt angegangen werden müssen um die Gesundheit unserer Bürger zu schützen.

Unverständlich ist, dass es bislang nicht überall gelungen ist, die Kassiererinnen in den Geschäften und Supermärkten ausreichend vor der Ansteckung, beispielsweise durch Anhusten oder feuchte Aussprache, mit Acrylglasscheiben zu schützen. Dies hätte spätestens mit der Verordnung vom 17.03.2020 geschehen müssen.

Ebenfalls unverständlich ist die fehlende Anweisung zum pflichtigen Gebrauch eines Mundschutzes bei der Notbetreuung in Kindertagesstädten und Horten.

Besonders bei der Notbetreuung erschwert der teilweise symptomfreie Verlauf von COVID-19 das Erkennen eines erkrankten Kindes oder Erziehers und erleichtert damit eine Ansteckung. Die Situation wird vor allem dadurch verschärft, dass die Eltern häufig in systemrelevanten Berufen mit erhöhten Gefährdungspotential arbeiten.

In beiden Bereichen ist es nahezu unumgänglich, dass sich Kunden und Kassierer oder Kinder und Erzieher in Innenräumen näher als das Abstandsgebot von 2 Metern kommen.

Deshalb fordern wir:

1. Jedes Handelsunternehmen wird verpflichtet innerhalb von 3 Tagen, zum Schutz der Kassierer/Verkäufer vor Infektionen durch eventuelles Anhusten durch Kunden, einen ausreichend dimensionierten Spuckschutz in Kassenbereichen anzubringen, beispielsweise durch eine von der Decke abgehängte oder auf andere Weise aufgestellte und befestigte Acrylglasscheibe,

2. Das Anbringen eines Spuckschutzes behördlich zu kontrollieren,

3. Kassenbereiche, in denen aufgrund der baulichen Voraussetzungen die Mindestabstände durch Kunden nicht eingehalten werden können, dürfen nicht gleichzeitig offengehalten werden oder sind durch geeignete bauliche Maßnahmen beispielsweise Plexiglaswände voneinander zu trennen,

4. In Geschäften, Großraumbüros und öffentl. Verkehrsmitteln ist ein Mundschutz zu tragen,

5. Von Erziehern und Kindern in Horten und Kindertageseinrichtungen ist ein Mundschutz zu tragen,

6. Den Erziehern wird der Mundschutz vom Arbeitgeber gestellt,

7. Die Stadt Halle lässt von Medizinern oder anderen fachlich Qualifizierten, eine ausführliche Musterbeschreibung für einen allgemein einsetzbaren, wirksamen, leicht herstellbaren und  gegebenenfalls auch wiederverwendbaren Mundschutz erstellen, welcher unter Rückgriff auf in Deutschland vorhandene Materialien, bei großen Textilherstellern oder regional in handwerklichen Schneidereien in Serie produziert werden kann,

8. Die Stadt Halle ersucht Tuchhersteller und Textilproduzenten mit Produktionsstandorten in Deutschland (wie z.B. TRIGEMA in Burladingen, Spengler und Fürst in Crimmitschau, Willy Schmitz Tuchfabrik in Mönchengladbach, Tuchfabrik Gebrüder Mehler) um Hilfe bei der Produktion von Mundschutzmasken nach Musterbeschreibung.

9. Die Stadt Halle beschafft eine ausreichende Anzahl von Mundschutzmasken und gibt diese gegen Entgelt (ggf. über ihre Kommunalunternehmen) an die Bürger aus.

10. Die Stadtverwaltung ruft alle Bürger der Stadt zum Tragen von Mundschutzmasken auf, um vor allem die Ansteckung von anderen Personen durch unerkannt Erkrankte zu vermeiden.

Alexander Raue               Halle, den 28.03.2020

AfD Stadtratsfraktion Halle

Offener Brief der AfD-Stadtratsfraktion Halle an den Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand

This website uses cookies. By continuing to use this site, you accept our use of cookies.