In seiner gestrigen Sondersitzung beschloss der Stadtrat von Halle auf gemeinsame Antragstellung einer Koalition der Willigen mit Linken, Grünen, SPD und FDP mit Hilfe der Stimmen der CDU ein Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamStG für den Oberbürgermeister, Dr. Bernd Wiegand.
Ein von den Bürgern bereits zum zweiten Mal gewählter Oberbürgermeister wurde mit fragwürdigen Begründungen somit vorläufig kaltgestellt. Fragwürdig deshalb, weil selbst der Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft, der, obwohl vertraulich, mit freundlicher Unterstützung der Stadtratsvorsitzenden Müller, die diesen an 56 Stadträte weiterleitete ohne vorab wirksam eine weitere Verbreitung durch diese zu verhindern, in die Öffentlichkeit gezerrt wurde, zu dem Schluss kommt, dass die Impfung des Oberbürgermeisters rechtlich wohl nicht zu beanstanden sei.
Da die Impfung selbst nun rechtlich nicht zu beanstanden ist, fehlt es an der strafrechtlichen Grundlage sowohl des Straf- als auch des Disziplinarverfahrens, die eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und damit die in der Abwägung verhältnismäßige Anwendung der Mittel, hier das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, begründen könnte.
Die Begründung dieses Dienstverbotes indes steht nach der gestrigen Sitzung mehr denn je auf wackligen rechtlichen Füßen. Die Mitantragstellerin und Fraktionsvorsitzende Yana Mark, selbst bei der Anwaltskanzlei des ehemaligen OB-Kandidaten Silbersack als Rechtsanwältin tätig, musste nämlich noch in der gestrigen Sitzung weitere Teile der Antragsbegründung als unzutreffend zurücknehmen.
Es bleibt zu hoffen, dass auch der aus Hörensagen, Tatsachenverdrehungen und bewussten Falschinterpretationen bestehende Rest der Anschuldigungen von den Gerichten, die nun hoffentlich bald angerufen Recht sprechen aus der Welt geschafft werden und der von den Bürgern der Stadt Halle im Herbst 2019 demokratisch gewählte Bürgermeister sein Amt wieder wahrnehmen kann.
Wir von der AfD sind nämlich immer und zu jeder Zeit Verfechter von Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Selbst dann, wenn diese uns gerade mal nicht von Vorteil sind.
Denn nur diese Grundfesten unseres Zusammenlebens sichern uns eine Existenz in Freiheit und Wohlstand ohne staatliche Willkür und Fremdbestimmung.