In unserer Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion im Stadtrat vom 18.12.2019 zur HALLIANZ für Vielfalt (Vorlagen-Nummer: VII/2019/00668) fragten wir die Stadtverwaltung, ob ihr bewusst sei, dass sie über den HALLIANZ Aktionsfonds, aus dem die Finanzierung des „Bündnisses Halle gegen Rechts“ erfolgt, ein Aktionstraining für den „Zivilen Ungehorsam“ am 27.04.2018 unterstützt hat.
Darauf antwortete uns die Verwaltung: „Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass der HALLIANZ Aktionsfonds das öffentliche Engagement für Zivilcourage, Demokratie und Vielfalt und in diesem Rahmen auch das Aktionstraining „ziviler Ungehorsam“ am 27.04.2018 fördert. Aktionstrainings wie ´Ziviler Ungehorsam´ sind gewollt und förderfähig.“
Wenn allerdings Aktionstrainings zum zivilen Ungehorsam gewollt und förderfähig sind, so muss es der zivile Ungehorsam, also die konkrete Handlung der Beitragsverweigerung als nachvollziehbare Reaktion auf die Programmqualität des öffentlich rechtlichen Rundfunks, erst recht sein.
Die Unterstützung der Aktivisten aus dem Kreis der Beitragsschuldner ist deshalb zu organisieren, um der Stadt Halle im Engagement für zivilen Ungehorsam eine führende Rolle in der Bundesrepublik zu sichern. Dies ist das erklärte Ziel unseres Antrags.